Bußgeldkatalog für Tierschutz - Vögel
Vögel unter Vogelschutz
Inhaltsverzeichnis:
- Einen wild lebenden Vogel fangen, verletzen, oder töten
- Nest oder Gelege von einem Vogel beschädigen oder zerstören
Bußgeldkatalog Vogelschutz
Einen wild lebenden Vogel fangen, verletzen, oder töten
Bundesland Bußgeld Bußgeld (streng oder besonders geschützte Vögel)*
Nest oder Gelege von einem Vogel beschädigen oder zerstören
Bundesland Bußgeld Bußgeld (streng oder besonders geschützte Vögel)*
*Besonders geschützte Vögel sind z.B.: Truthahngeier, Kleiner Gelbkopfgeier, Großer Gelbkopfgeier, Rabengeier; streng geschützte Vögel sind z.B.: Eisvogel, Moorente, Weißstorch, Singschwan, Sturmschwalbe, Säbelschnäbler, Kiebitz. Weiterführende Informationen zum Tierschutz bei Vögeln:
Baden-Württemberg | Bis zu 15.000 € | Bis zu 50.000 € |
Bayern | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Berlin | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Brandenburg | Bis zu 13.000 € | Bis zu 65.000 € |
Bremen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hamburg | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hessen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 € | Bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 € | Bis zu 5.000 € |
Saarland | Bis zu 10.000 € | Bis zu 10.000 € |
Sachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Thüringen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Baden-Württemberg | Bis zu 15.000 € | Bis zu 50.000 € |
Bayern | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Berlin | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Brandenburg | Bis zu 13.000 € | Bis zu 65.000 € |
Bremen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hamburg | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hessen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 € | Bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 € | Bis zu 5.000 € |
Saarland | Bis zu 10.000 € | Bis zu 10.000 € |
Sachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Thüringen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Gefährdete Vögel in Deutschland
Amsel, Drossel, Fink und Star… Die verschiedensten Vogelarten gehören zu unserer heimischen Fauna. Um die Vielfalt der Vögel in Deutschland zu erhalten, gibt es verschiedene Initiativen zum Vogelschutz. Denn leider wird der Lebensraum von Vögeln durch die fortschreitende Bebauung von Brachflächen und die Intensivierung der Landwirtschaft immer weiter eingeschränkt.
Bedrohte Vogelarten in Deutschland
Die Rote Liste zu den Vögeln in Deutschland ist umfangreich: Über 100 Arten sind darauf verzeichnet, das ist fast jede sechste Vogelart in Deutschland. Doch die Vogelschutz-Initiativen haben die ein oder andere Art bereits vor dem Aussterben bewahrt. Vor einigen Jahren sah es beispielsweise für den Seeadler noch weitaus kritischer aus, als heute. Dagegen ist der Schreiadler weiterhin vom Aussterben bedroht. Die Arbeit der Naturschutzverbände zum Schutz von bedrohten Vogelarten ist weiterhin notwendig, um die stark gefährdeten Arten zu unterstützen. Ansonsten werden die vom Aussterben bedrohten Vögel vielleicht bald vollständig aus Deutschland verschwunden sein.Die Rote Liste der Brutvögel Deutschlands gibt keine gesetzlichen Vorschriften zum Artenschutz vor. Sie bietet nur ein Gutachten zum Zustand der gefährdeten Vogelarten an. Das Bundesnaturschutzgesetz legt dagegen in verschiedenen Listen fest, welche Vogelarten auch gesetzlich in den besonderen Schutz aufgenommen werden. Die streng geschützten Vogelarten sollen durch verschiedene Maßnahmen des Vogelschutzes, die vom Gesetzgeber initiiert werden, vor dem Aussterben bewahrt werden. So können Naturschutzgebiete erreichtet werden, um den Vögeln ihren Lebensraum zurückzugeben. Gleichzeitig wird die Störung oder gar Tötung von bedrohten Tierarten mit drastischen Geldstrafen verfolgt.
Vogelschutz durch Verbote beim Heckenschnitt
Seit 2013 gilt bundesweit ein Gesetz, das die radikale Beschneidung der eigenen Hecken verbietet. Zwischen dem 1.März und dem 30.September müssen die Gartenbesitzer bei der Pflege ihrer Hecken nachlässig sein, und auch Bäume dürfen in diesem Zeitraum nicht übermäßig beschnitten werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Die Vorschrift dient dem Artenschutz und dem Tierschutz. Denn die Hecken und Bäume stellen einen Lebensraum für gefährdete Vogelarten dar, weswegen dieser Lebensraum einem besonderen Schutz durch den Gesetzgeber unterliegt.
Artenschutz für Vögel – Was kann ich tun?
Wenn Sieselbst etwas für den Tierschutz tun wollen, und insbesondere vom Aussterben bedrohte Vögel retten möchten, dann sollten Sie in Ihrem Garten möglichst wenige kosmetische Veränderungen vornehmen und beispielsweise eine Hecke auch einmal wachsen lassen. Stellen Sie Nistkästen bereit, in denen Vögel brüten können. Wenn Sie etwas mehr Zeit investieren möchten, könnten Sie ein Futterhäuschen für die Vögel bauen. Katzenbesitzer sollten ein Auge darauf haben, dass ihr Haustier nicht Vögel bedroht.
Die EG-Vogelschutzrichtlinie
Alle Vogelarten, die in der EU vorkommen, sind unter dem besonderen Schutz der EG-Vogelschutzrichtlinie. Damit ist es generell verboten, wildlebende Vogelarten bei der Brut zu stören, einzufangen oder sogar zu töten. Auch die Nester der Vögel dürfen selbstverständlich nicht zerstört werden. Der Gesetzgeber hat sich außerdem verpflichtet, Schutzgebiete für Vögel zu schaffen, damit sie in der Natur weitere Rückzuggebiete erhalten.